Psychologische Beratung und Psychotherapie in 1080 Wien - Dr. Gruber

waffen-begutachtung

waffenpsychologische verlässlichkeitsprüfung ?

nach § 8 abs. 7 des waffengesetzes 1996 hat sich die behörde bei erstmaliger prüfung der verläßlichkeit davon zu überzeugen, ob beim antragsteller eine alkohol- oder suchtkrankheit vorliegt, er psychisch krank oder geistesschwach oder wegen eines körperlichen gebrechens nicht in der lage ist, mit waffen sachgemäß umzugehen (§ 8 Abs. 2 waffengesetz 1996).
der antragsteller muß des weiteren ein gutachten darüber beibringen, ob er dazu neigt, insbesondere unter psychischer belastung mit waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.

ablauf der waffenpsychologischen verlässlichkeitsprüfung

die psychologische untersuchung gliedert sich, entsprechend der waffengesetz-durchführungsverordnung, in zwei stufen: die erste stufe (§ 3 abs. 3 waffv) ist ein screening-verfahren mit einem etwa halbstündigen explorativen gespräch mit dem gutachter, sowie der durchführung von 2 fragebogenverfahren. üblicherweise endet an diesem punkt die untersuchung.
ergeben sich beim screening jedoch klärungswürdige auffälligkeiten, so werden diese in der zweiten stufe (§ 3 Abs. 4 WaffV) in einem weiteren fachgespräch hinterfragt, bei dem vertieft auf charakteristische verhaltensweisen jener risikogruppen abgestellt wird, die waffenpolizeilich von bedeutung sind.

wie lange dauert so eine waffenpsychologischen verlässlichkeitsprüfung?

rechnen sie damit, dass der erste teil der untersuchung (das screening) ca. 2 stunden dauert. üblicherweise erhalten sie das gutachten innerhalb weniger tage persönlich ausgehändigt oder per post zugestellt.

 

Sie können jederzeit unter 0676/5188664 anrufen, eine email an klaus.gruber@psychologe.org schreiben oder online einen Termin buchen.